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Übernimm Bruttolistenpreis, Antriebsart, Entfernung und Nutzungsmethode passend zum Fahrzeug und zur Vereinbarung. Eigenanteile dürfen nur so angesetzt werden, wie sie steuerlich berücksichtigt werden können.
Fachbegriffe zur Dienstwagenbesteuerung verständlich erklärt
Wissen von A bis Z
Ein privat nutzbarer Firmenwagen kann als geldwerter Vorteil das steuer- und beitragspflichtige Entgelt erhöhen. Der Rechner zeigt getrennt, wie Fahrzeugwert, Privatnutzung und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte in die Modellrechnung eingehen.
Übernimm Bruttolistenpreis, Antriebsart, Entfernung und Nutzungsmethode passend zum Fahrzeug und zur Vereinbarung. Eigenanteile dürfen nur so angesetzt werden, wie sie steuerlich berücksichtigt werden können.
Der geldwerte Vorteil ist kein zusätzlicher Barauszahlungsbetrag. Er erhöht die Abrechnungsgrundlage und kann dadurch Nettoentgelt und Sozialabgaben verändern.
Fahrtenbuch, Einzelbewertung, Kostendeckelung, Gehaltsumwandlung, Zuzahlungen und Fahrzeugwechsel benötigen eine genaue steuerliche und abrechnungstechnische Prüfung.
Begriffsindex
Jeder Begriff hat eine eigene, dauerhaft verlinkbare Detailseite mit Definition, Einordnung, Abgrenzung und verwandten Themen.
Nicht in Geld ausgezahlter Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis, der unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Arbeitslohn berücksichtigt wird.
Ausführliche ErklärungInländischer Listenpreis des Fahrzeugs bei Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer und bestimmter Sonderausstattung. Er ist nicht mit Kaufpreis oder Leasingrate gleichzusetzen.
Ausführliche ErklärungPauschale Bewertungsmethode für die private Firmenwagennutzung, deren Rechengröße an den maßgeblichen Listenpreis anknüpft.
Ausführliche ErklärungDauerhaft zugeordnete betriebliche Einrichtung im steuerlichen Reisekostenrecht. Fahrten dorthin können einen zusätzlichen Nutzungsvorteil auslösen.
Ausführliche ErklärungZeitnah und ordnungsgemäß geführter Nachweis über dienstliche und private Fahrten. Er ermöglicht unter Voraussetzungen eine Bewertung nach tatsächlichen Kosten.
Ausführliche ErklärungVom Arbeitnehmer getragener Betrag für die Fahrzeugnutzung. Seine steuerliche Wirkung hängt von Art, Vereinbarung und Zuordnung der Zahlung ab.
Ausführliche Erklärung