Fahrzeugdaten
Arbeitsweg
Steuerliche Daten
Ergebnis
Mögliche Entfernungspauschale 2026: pro Monat (0,38 € ab dem ersten Kilometer). Die geschätzte Steuerwirkung von entsteht nur, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
Zusammensetzung des geldwerten Vorteils
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttolistenpreis (abgerundet) | |
| Reduzierte Bemessungsgrundlage (%) | |
| + GWV Privatnutzung (1% der Bemessungsgrundlage) | |
| + GWV Fahrten Wohnung-Arbeit ( × km) | |
| − Zuzahlung Arbeitnehmer | |
| = Geldwerter Vorteil (steuerpflichtig) | |
| → Geschätzte Zusatzsteuer (bei % Grenzsteuersatz) | |
| − mögliche Steuerwirkung der Entfernungspauschale | |
| = Schätzung nach möglicher Werbungskostenwirkung |
Vereinfachte Schätzung: Nicht enthalten sind mögliche Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die individuelle Progressionswirkung. Das Ergebnis ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung.
Vergleich: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch
Die Fahrtenbuchmethode kann günstiger sein bei Gebrauchtwagen, hohem Rabatt oder geringer Privatnutzung. Geben Sie die jährlichen Fahrzeugkosten und Kilometer ein.
Privat- und Wohnung-Arbeit-Kilometer dürfen zusammen die jährlichen Gesamtkilometer nicht überschreiten. Eine monatliche Zuzahlung wird bei beiden Methoden berücksichtigt.
| Methode | GWV/Monat | Steuer/Monat |
|---|---|---|
| Pauschalmethode (%) | ||
| Fahrtenbuch |
Rechtliche Grundlagen
Die 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
Bei der Pauschalmethode wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung angesetzt. Hinzu kommen 0,03% pro Entfernungskilometer für Fahrten zur Arbeit.
Vergünstigung für E-Fahrzeuge
- 0,25%-Regelung: Für reine Elektrofahrzeuge (BEV/FCEV) unter der Preisgrenze
- 0,5%-Regelung: Für PHEVs mit höchstens 50 g CO₂/km oder ausreichender elektrischer Reichweite sowie für E-Autos über der Preisgrenze
Historische Preisgrenzen für 0,25%-Regelung
| Zeitraum | Grenze |
|---|---|
| Bis 31.12.2023 | 60.000 € |
| 01.01.2024 – 30.06.2025 | 70.000 € |
| Ab 01.07.2025 | 100.000 € |
Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
Regelmäßig werden monatlich 0,03% der maßgeblichen Bemessungsgrundlage je Entfernungskilometer angesetzt. Bei datumsgenauem Nachweis ist eine Einzelbewertung mit 0,002% je tatsächlicher Fahrt möglich, begrenzt auf 180 Fahrten im Kalenderjahr.
Entfernungspauschale 2026
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 € ab dem ersten vollen Entfernungskilometer. Sie mindert die Steuer nur zusätzlich, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
PHEV-Mindestreichweite
| Anschaffungsjahr | Mindestreichweite |
|---|---|
| Bis 2021 | 40 km |
| 2022–2024 | 60 km |
| Ab 2025 | 80 km |