🚗 Firmenwagen-Rechner 2026

Schätzen Sie geldwerten Vorteil und zusätzliche Einkommensteuer nach den Regeln für 2026

Fahrzeugdaten

Fahrzeugtyp

Arbeitsweg

Steuerliche Daten

Ergebnis

Geldwerter Vorteil (ESt)
pro Monat (nach Zuzahlung)
Geschätzte Zusatzsteuer
pro Monat, vor möglicher Werbungskostenwirkung

Mögliche Entfernungspauschale 2026: pro Monat (0,38 € ab dem ersten Kilometer). Die geschätzte Steuerwirkung von entsteht nur, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

⚠️
Umsatzsteuer-Falle bei E-Fahrzeugen!
Bei der Umsatzsteuer gilt keine Vergünstigung für E-Autos. Die USt-Bemessungsgrundlage ist der volle 1%-Wert minus 20% Pauschalabschlag. Rechnerischer USt-Anteil des Arbeitgebers: pro Monat; dieser Betrag ist nicht Teil der oben geschätzten Arbeitnehmerbelastung.

Zusammensetzung des geldwerten Vorteils

Position Betrag
Bruttolistenpreis (abgerundet)
Reduzierte Bemessungsgrundlage (%)
+ GWV Privatnutzung (1% der Bemessungsgrundlage)
+ GWV Fahrten Wohnung-Arbeit ( × km)
− Zuzahlung Arbeitnehmer
= Geldwerter Vorteil (steuerpflichtig)
→ Geschätzte Zusatzsteuer (bei % Grenzsteuersatz)
− mögliche Steuerwirkung der Entfernungspauschale
= Schätzung nach möglicher Werbungskostenwirkung

Vereinfachte Schätzung: Nicht enthalten sind mögliche Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die individuelle Progressionswirkung. Das Ergebnis ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung.

Vergleich: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchmethode kann günstiger sein bei Gebrauchtwagen, hohem Rabatt oder geringer Privatnutzung. Geben Sie die jährlichen Fahrzeugkosten und Kilometer ein.

Privat- und Wohnung-Arbeit-Kilometer dürfen zusammen die jährlichen Gesamtkilometer nicht überschreiten. Eine monatliche Zuzahlung wird bei beiden Methoden berücksichtigt.

Methode GWV/Monat Steuer/Monat
Pauschalmethode (%)
Fahrtenbuch
Empfehlung

Rechtliche Grundlagen

Die 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Bei der Pauschalmethode wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung angesetzt. Hinzu kommen 0,03% pro Entfernungskilometer für Fahrten zur Arbeit.

Vergünstigung für E-Fahrzeuge

  • 0,25%-Regelung: Für reine Elektrofahrzeuge (BEV/FCEV) unter der Preisgrenze
  • 0,5%-Regelung: Für PHEVs mit höchstens 50 g CO₂/km oder ausreichender elektrischer Reichweite sowie für E-Autos über der Preisgrenze

Historische Preisgrenzen für 0,25%-Regelung

ZeitraumGrenze
Bis 31.12.202360.000 €
01.01.2024 – 30.06.202570.000 €
Ab 01.07.2025100.000 €

Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Regelmäßig werden monatlich 0,03% der maßgeblichen Bemessungsgrundlage je Entfernungskilometer angesetzt. Bei datumsgenauem Nachweis ist eine Einzelbewertung mit 0,002% je tatsächlicher Fahrt möglich, begrenzt auf 180 Fahrten im Kalenderjahr.

Entfernungspauschale 2026

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 € ab dem ersten vollen Entfernungskilometer. Sie mindert die Steuer nur zusätzlich, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

PHEV-Mindestreichweite

AnschaffungsjahrMindestreichweite
Bis 202140 km
2022–202460 km
Ab 202580 km
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Wichtig: Umsatzsteuer
Die steuerlichen Vergünstigungen für E-Fahrzeuge gelten nur für die Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuer wird immer der volle 1%-Wert (minus 20% Pauschalabschlag) angesetzt!