Beginn des modernen progressiven Steuersystems: 0,6% bis 4% auf Einkommen über 900 Mark
1920
Erzbergersche Finanzreform
Einheitliches Reichssteuersystem – Steuersouveränität geht vom Einzelstaat auf das Reich über
1925
Einführung Lohnsteuerkarte
Verwaltungsvereinfachung: Arbeitgeber ziehen Steuer direkt vom Lohn ab
1934
Steuerklassen I–IV
Einführung der bis heute gültigen Steuerklassen-Systematik
1946
Allzeithoch 95% Spitzensteuersatz
Alliierte Kontrollratsgesetze: Höchste Steuerbelastung in der deutschen Geschichte zur Kriegsschulden-Tilgung
1958
Moderner Einkommensteuertarif
Einführung des progressiven Stufentarifs mit Spitzensteuersatz von 53%
1975
Polynomtarif
Einführung der Tarifformel mit Polynomfunktionen für gleitende Progression
1990
Wiedervereinigung
Übernahme des westdeutschen Steuersystems in den neuen Bundesländern
2001
Steuerreform 2000
Senkung des Spitzensteuersatzes von 53% auf 48,5%
2002
Euro-Einführung
Umstellung der Steuerbeträge von DM auf Euro
2005
Steuersenkung
Spitzensteuersatz sinkt auf 42%, Eingangssteuersatz auf 15%
2007
Reichensteuer
Einführung des erhöhten Spitzensteuersatzes von 45% ab 250.000€
2021
Soli-Abbau
Solidaritätszuschlag entfällt für ca. 90% der Steuerzahler
2024
Inflationsausgleich
Größter Grundfreibetrag-Sprung der Geschichte (+1,9% in 2 Jahren) wegen hoher Inflation
🧮 Die Steuerformel nach §32a EStG
Das deutsche Einkommensteuerrecht verwendet seit 1975 einen progressiven Tarif
mit mathematischen Polynomformeln. Wählen Sie ein Jahr:
💡 Hinweis: zvE = zu versteuerndes Einkommen.
Bei Ehegatten im Splittingverfahren wird die Formel auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens
angewendet und das Ergebnis verdoppelt.
📈 Grundfreibetrag im Wandel der Zeit
Der steuerfreie Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum ab
und wird regelmäßig an die Inflation angepasst:
Jahr
Grundfreibetrag
Eingangssteuersatz
Spitzensteuersatz
1958
1.680 DM (859 €)
20%
53%
1975
3.029 DM (1.549 €)
22%
56%
1990
5.616 DM (2.872 €)
19%
53%
2000
13.499 DM (6.902 €)
22,9%
51%
2005
7.664 €
15%
42%
2020
9.408 €
14%
45%
2026
12.348 €
14%
45%
🏛️ Wichtige Steuerreformen
Die Steuerreform 2000
Unter Finanzminister Hans Eichel wurde der Spitzensteuersatz in mehreren
Stufen von 53% auf 42% gesenkt. Der Eingangssteuersatz sank von 25,9% auf 15%.
Einführung der Reichensteuer 2007
Für Einkommen ab 250.001 € (Ledige) wurde ein erhöhter Steuersatz von
45% eingeführt – umgangssprachlich "Reichensteuer" genannt.
⚠️ Achtung: Der Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Lohnsteuer)
entfällt seit 2021 für ca. 90% der Steuerzahler. Er wird nur noch bei hohen
Einkommen erhoben (Freigrenze 20.350 € Lohnsteuer/Jahr, Stand 2026).
Soli-Abbau 2021
Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz wurde die Freigrenze
für den Solidaritätszuschlag massiv angehoben. Nur noch Spitzenverdiener zahlen den vollen Soli.
🔮 Ausblick: Steuerpolitik der Zukunft
Die Diskussion um das deutsche Steuersystem dreht sich aktuell um:
Weitere Anhebung des Grundfreibetrags zum Inflationsausgleich
Diskussion über Vermögensteuer und höhere Spitzensteuersätze
Vereinfachung des Steuersystems (z.B. Flat Tax-Vorschläge)
Kalte Progression: Automatische Anpassung der Tarifstufen